Was bedeutet "Zivilrecht":
Der Begriff des Zivilrechts oder bürgerlichen Rechts ist weitreichend. In der Praxis
war RA Geins bislang auf folgenden Gebieten tätig:
Allgemeines und besonderes Schuldrecht:
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht und privates Baurecht
- Wohnraummietrecht und gewerbliches Mietrecht
- Arzthaftungsrecht
Erbrecht:
- Ehegattentestament und "Berliner Testament"
- Testamentsgestaltung bei insolventem Erben
- Testament und Nachlassverwaltung / Testamentsvollstreckung
- Erbauseinandersetzung und Pflichtteil
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht:
- Gesellschaftsrecht, Rechtsform und Vertragsgestaltung
- GbR, GmbH und Aktienrecht
- Insolvenzberatung
Urheber- und Medienrecht; gewerblicher Rechtsschutz:
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Medienzivilrecht, Äußerungsrecht
- Internetrecht und IT-Recht
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